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Insolvenzwelle bei EEH Schiffsfonds
Posted on July 25, 2017 at 4:14 AM |
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Das EEH Elbe
Emissionshaus meldete schon 2013 Insolvenz an. Von der Pleite waren die EEH
Schiffsfonds nicht unmittelbar betroffen. Doch nun musste auch für mehrere
Fondsgesellschaften Insolvenzantrag gestellt werden. Für die Anleger ist das
regelmäßig mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust verbunden. Das
Amtsgericht Tostedt eröffnete im April 2017 gleich über drei EEH Schiffsfonds
die vorläufigen Insolvenzverfahren. Betroffen sind die Schiffsfonds EEH HR Vera
(Az.: 22 IN 69/17), EEH HR Simone (Az.: 22 IN 68/17) und EEH MS Anke (Az.: 22
IN 67/17). Die Anleger der EEH Schiffsfonds waren bislang ohnehin nicht vom
Erfolg verwöhnt. Auf Ausschüttungen mussten sie zum großen Teil verzichten.
Durch die Insolvenzen müssen sie nun sogar hohe finanzielle Verluste
befürchten. Die Krise
der Handelsschifffahrt traf das EEH Elbe Emissionshaus mit voller Wucht. In
Folge der globalen Handels- und Finanzkrise ging die Nachfrage zurück und die
erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Das führte bei
etlichen Schiffsfonds zu großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Inzwischen
haben schon mehrere Hundert Schiffsfonds Insolvenz angemeldet. Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer,
München: Ausbleibende Ausschüttungen, die Rückforderung der Auszahlungen
und natürlich auch die zahlreichen Insolvenzen belegen mehr als deutlich, dass
Beteiligungen an Schiffsfonds keine sicheren Geldanlagen, sondern spekulative
Kapitalanlagen mit einem Totalverlust-Risiko sind. Daher sind sie in aller Regel
auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet. In den
Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds aber immer
wieder als renditestarke und sichere Kapitalanlage beworben. Tatsächlich hätten
die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aber auch
verständlich und umfassend über die bestehenden Risiken wie lange Laufzeiten,
das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere über die
Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die
Risiken in vielen Beratungsgesprächen aber unter den Tisch fallen lassen.
Dadurch haben die Anlageberater ihre Aufklärungspflicht verletzt und die
Anleger können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend machen. |
Opalenburg SafeInvest Fonds – Möglichkeiten besorgter Anleger
Posted on July 25, 2017 at 4:13 AM |
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Nicht
zuletzt durch die kritische Berichterstattung verschiedener Medien dürften die
Anleger der Opalenburg SafeInvest Fonds verunsichert sein. Sie dürften sich
fragen, ob sie ihr Geld in den Fonds wirklich sicher angelegt haben oder ob sie
finanzielle Verluste befürchten müssen. Die
Opalenburg SafeInvest Fonds investierten das Geld der Anleger in Immobilien
oder in Private Equity Beteiligungen. Ein Schwerpunkt der Investitionen in
Immobilien sollte dabei die Stadt München sein. In der bayrischen
Landeshauptstadt lassen sich in der Regel hohe Mieteinnahmen erzielen.
Tatsächlich wurde aber wohl kaum in München investiert. Ein
Investitionsschwerpunkt soll hingegen die Stadt Essen sein, was die
Mieteinnahmen schmälern dürfte. Verbraucherschützer halten es für
unwahrscheinlich, dass das Konzept der Fonds aufgeht und die versprochenen
Erträge erwirtschaftet werden können. Zumal die
Anleger-Gelder nicht nur in Immobilien gesteckt werden, sondern eben auch in
Private Equity Beteiligungen. Das sind stille Beteiligungen an Unternehmen, die
in der Regel auch riskant sind. Bleiben die Fonds hinter den Erwartungen zurück
und generieren Verluste, trifft das auch die Anleger, die sich für eine
Ratenzahlung entschieden haben. Denn die Raten müssen weitergezahlt werden,
egal ob die Fondsgesellschaft erfolgreich wirtschaftet oder rote Zahlen
schreibt. Ein Bericht
des ZDF-Magazins „Frontal21“ offenbart zudem unseriöse Praktiken bei der
Anlagevermittlung. Dabei soll einer Bewerberin die Beteiligung mitten in einem
Bewerbungsgespräch „aufgeschwatzt“ worden sein. Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer,
München: Grundsätzlich haben die Anleger einen Anspruch auf eine
ordnungsgemäße Beratung. Davon kann natürlich keine Rede sein, wenn die
Geldanlage in einer Stress-Situation wie einem Bewerbungsgespräch aufgedrängt
wird. Außerdem müssen die Anleger über die bestehenden Risiken umfassend
aufgeklärt werden. So sind Private Equity Beteiligungen spekulativ und kaum zur
Altersvorsorge geeignet. Auch hohe Provisionen und Verwaltungskosten müssen
offengelegt werden. Insbesondere muss auch über die Möglichkeit des
Totalverlusts des investierten Geldes informiert werden. Anleger, die
ins Zweifeln gekommen sind und um ihr investiertes Geld in den Opalenburg
Safeinvest Fonds fürchten, sollten rechtzeitig die Reißleine ziehen und ihre
rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Von der Kündigung der Beteiligung bis hin zu
Schadensersatzansprüchen wegen einer fehlerhaften Anlageberatung können
entsprechende Schritte geprüft werden. |
EN Storage GmbH: Anleger können ihre Forderungen bis zum 12. Juli anmelden
Posted on July 2, 2017 at 11:43 AM |
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Das nächste Kapitel im Fall der insolventen EN
Storage GmbH ist aufgeschlagen. Das Amtsgericht Stuttgart hat am 2. Mai 2017
das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 6 IN 190/17). Für die
geschädigten Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen beim
Insolvenzverwalter bis zum 12. Juli 2017 form- und fristgerecht anmelden
können. Die Aussichten durch die Insolvenzquote einen großen
Teil des finanziellen Verlustes kompensieren zu können, sind allerdings nicht
allzu gut. Denn der Insolvenzverwalter hat den entstandenen Schaden
zwischenzeitlich auf rund 90 Millionen Euro geschätzt. Zudem ist offen, wohin
die Anleger-Gelder überhaupt geflossen sind. Offensichtlich wurden damit
jedenfalls keine oder nur zu einem geringen Teil Datenspeicher angeschafft.
Denn auch die sind größtenteils nicht auffindbar. In dieses Bild passen auch
die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie
voraussichtlich nur mit einer geringen Insolvenzquote rechnen können. Der
finanzielle Schaden wird auf diesem Weg vermutlich nicht annähernd ausgeglichen
werden können. Allerdings können noch weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft
werden, um die Verluste zu kompensieren. Rechtliche
Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Trotz der geringen Aussichten auf eine nennenswerte
Insolvenzquote sollten die Anleger ihre Forderungen zunächst unbedingt beim
Insolvenzverwalter anmelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im
Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden. Parallel dazu können aber
auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Die Forderungen
können sich natürlich gegen die Unternehmensverantwortlichen richten, falls
sich der Betrugsverdacht bestätigen sollte. Anspruchsgegner können aber auch ebenso die
Anlageberater und Vermittler sein. Denn diese haben gegenüber den Anlegern eine
Aufklärungspflicht. So müssen sie beispielsweise die Anleger über die
bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend aufklären. Besonders schwer wiegt
dabei die Möglichkeit des Totalverlusts des investierten Geldes. Zudem müssen
sie auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen, bevor sie die Geldanlage
an die Anleger vermitteln. Wurden diese Pflichten verletzt, stehen die
Anlageberater oder Vermittler in der Haftung. Dann können
Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. |
Rickmers Insolvenz: Anleihe-Anleger und ihre Schadensersatzansprüche
Posted on July 1, 2017 at 9:46 AM |
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Nachdem die
HSH Nordbank das Sanierungskonzept der Rickmers Gruppe abgelehnt hatte, folgte
Anfang Juni der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung der Rickmers Holding
AG, dem das Amtsgericht Hamburg zugestimmt hat. Für die Anleihe-Anleger, die
insgesamt 275 Millionen Euro in die Reederei gepumpt haben, sind nun hohe
finanzielle Verluste zu befürchten, die nah an den Totalverlust heranreichen
könnten. In
Eigenverwaltung soll die Rickmers Gruppe mit Hilfe eines Sachwalters nun wieder
auf Kurs gebracht werden. Die Suche nach Investoren läuft. Allerdings ist das
Unternehmen hoch verschuldet, die Anleihe-Schulden sind nur ein Teil des
Schuldenbergs. Schon bevor der Sanierungsplan gescheitert war, hatte die
Rickmers Holding klargemacht, dass die Ablehnung des Konzepts wahrscheinlich
die Insolvenz bedeuten würde und nur mit einer bescheidenen Insolvenzquote im
einstelligen Prozentbereich zu rechnen sei. Als die
Anleihe-Anleger sich 2013 für ihre Investition entschieden, hatten sie noch
ganz andere Hoffnungen. Jährliche Zinsen in Höhe von 8,875 Prozent sollten
sprudeln und die Anleihe im Juni 2018 zurückgezahlt werden. Inzwischen stehen
die Anleger vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Die Zukunft der Rickmers
Gruppe ist weiter ungewiss. Es ist aber davon auszugehen, dass die Gläubiger in
jedem Fall mit erheblichen Einschnitten rechnen müssen. Die Anleihe-Anleger
können sich aber gegen die drohenden Verluste wehren und ihre rechtlichen Möglichkeiten
prüfen lassen. Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer,
München: Als die Rickmers-Anleihe 2013 emittiert wurde, steckte die
Handelsschifffahrt schon seit Jahren in der Krise. Dass die
Schuldverschreibungen trotzdem mit Zinsen in Höhe von fast neun Prozent versüßt
werden sollten, hätte natürlich ein Warnsignal für die Anleger sein können.
Allerdings sind die Anleger in der Regel keine Fachleute. Umso dringender wäre
eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken gewesen. Im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die
bestehenden Risiken und auch über die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt
werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend erläutert,
können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein. Außerdem
kann auch der Emissionsprospekt der Rickmers-Anleihe genau geprüft werden. Die
Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und den Anleger über
alle für seine Entscheidung wesentlichen Faktoren informieren. Sind die
Prospektangaben aber fehlerhaft oder auch nur irreführend können für die
Anleger Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein. |
Hannover Leasing Life Invest Deutschland I – Anleger können Schadensersatz wegen Prospektfehler geltend machen
Posted on July 1, 2017 at 9:40 AM |
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Hannover Leasing Life Invest Deutschland I –
Anleger können Schadensersatz wegen Prospektfehler geltend machen Zinsen
zwischen sechs und sieben Prozent wurden den Anlegern des
Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I
prognostiziert. Diese Annahme sei aber viel zu hoch gewesen, urteilte das
Landgericht München I und sprach einem Anleger mit Urteil vom 3. April 2017
Schadensersatz wegen Prospektfehler zu (Az.: 28 O 2272/16). Nach diesem
Urteil können sich auch alle anderen Anleger des Hannover Leasing Life Invest
Deutschland I berechtigte Hoffnungen auf Schadensersatz machen. Allerdings
müssen sie ihre Ansprüche bald geltend machen, da sie aufgrund der zehnjährigen
Verjährungsfrist schon bald verjähren könnten, denn der Fonds wurde bereits
Ende Mai 2007 emittiert. Die Anleger,
die insgesamt rund 29 Millionen Euro in den Lebensversicherungsfonds investiert
haben, hofften auf eine satte Rendite. Immerhin wurden in dem Fondsprospekt ja
auch Zinsen zwischen sechs und sieben Prozent in Aussicht gestellt. Doch diese
Prognose sei auch schon damals viel zu optimistisch gewesen, urteilte das LG
München I. Denn anhand eines Sachverständigengutachtens wäre eine Verzinsung
von 4,24 Prozent realistisch gewesen. Die Zinsprognose im Emissionsprospekt sei
für die Entscheidung eines Anlegers durchaus ein wesentlicher Faktor und der
Prospekt damit fehlerhaft. Rechtliche Einschätzung des Kanzlei Kreutzer,
München: Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, eröffnet es
Anlegern des Hannover Leasing Life Invest Deutschland I gute Aussichten,
Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Denn Prospektfehler betreffen
alle Anleger, das bedeutet, dass nicht im Einzelfall nachgewiesen werden muss,
dass der Anleger von seinem Berater fehlerhaft beraten wurde. Anleger müssen
durch die Prospektangaben grundsätzlich in die Lage versetzt werden, sich ein
genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen zu können. Wie
das Landgericht München richtig erkannt hat, ist dabei natürlich auch die
Zinsprognose ein wichtiger Grund, sich für oder gegen eine Investition zu
entscheiden. Anleger, die
ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen möchten, sollten dies nicht mehr auf
die lange Bank schieben, da die zehnjährige Verjährungsfrist greift. Das heißt,
dass die Ansprüche auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur
Fondsgesellschaft verjähren. |
Widerruf von Autokrediten – Lukrative Ausstiegsmöglichkeit
Posted on July 1, 2017 at 9:39 AM |
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Widerruf von Autokrediten – Lukrative
Ausstiegsmöglichkeit Durch den
erfolgreichen Widerruf ihres Autokredits können sich Verbraucher von ihrem
Kaufvertrag lösen, das Auto zurückgeben und ihr Geld zurückerhalten. Grundsätzlich
müssen Banken Verbraucher bei der Kreditvergabe über ihr Widerrufsrecht
informieren. Ist dies nicht geschehen, gilt das sog. ewige Widerrufsrecht, d.h.
der Kredit kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden, weil die
Widerrufsfrist aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung nie in Lauf gesetzt
wurde. Bekannt
wurde der sog. Widerrufsjoker vor allem im Zusammenhang mit Immobiliendarlehen.
Er sticht aber auch bei Autokrediten und Leasingverträgen, die seit dem 11.
Juni 2010 abgeschlossen wurden. Besonders interessant wird der Widerruf eines
Autokredits, wenn die Finanzierung bei der hauseigenen Bank des Autobauers
abgeschlossen wurde. Dann liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor, weil die
Kreditvergabe untrennbar mit dem Kauf des Autos verbunden ist. Das bedeutet
aber auch, dass bei einem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kredit
rückabgewickelt wird, sondern auch der Kaufvertrag. Die Folge
ist, dass der Verbraucher den Kredit nicht mehr bedienen muss und seine
gezahlten Raten zurückbekommt. Im Gegenzug muss er das Fahrzeug an die Bank
zurückgeben, die lediglich die Zinsen behalten darf und ggf. einen
Nutzungsersatz verlangen kann. Doch auch dann ergibt sich in vielen Fällen, dass
das Auto sehr günstig genutzt werden konnte. Wurde die
Autofinanzierung sogar erst ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, kann es für den
Verbraucher noch viel besser kommen. Dann muss er möglicherweise noch nicht
einmal den Wertersatz zahlen und hat das Auto quasi gratis genutzt. Möglich
macht dies die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Gemäß der Richtlinie
ist Wertersatz nur dann zu leisten, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über
seine Widerrufsmöglichkeiten informiert wurde. Und das ist im Falle eines
erfolgreichen Widerrufs ja eben nicht geschehen. Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer,
München: Voraussetzung für den Widerruf eines Autokredits ist immer, dass
der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt
wurde. Vielen Banken sind dabei in der Vergangenheit Fehler unterlaufen, sodass
zunächst die Widerrufsbelehrung geprüft und dann entschieden werden sollte, ob
der Widerruf möglich ist. Interessant
ist der Widerruf grundsätzlich für alle Fahrzeughalter, die ihr Auto über einen
Kredit finanziert haben. Noch interessanter könnte es für diejenigen sein, die
vom VW-Abgasskandal betroffen sind und sich nicht mit einem Software-Update
abspeisen lassen möchten. Dann bietet der erfolgreiche Widerruf die
Möglichkeit, sich wieder von dem Fahrzeug zu trennen. |
Weser Kapital MS Monia: Anlegern drohen nach Insolvenz hohe Verluste
Posted on July 1, 2017 at 9:38 AM |
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Weser Kapital MS Monia: Anlegern drohen nach
Insolvenz hohe Verluste Insolvenzen
bei Schiffsfonds reißen immer noch nicht ab. Das Amtsgericht Niebüll hat am 22.
Juni 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des
Schiffsfonds Weser Kapital MS Monia eröffnet (Az.: 5 IN 55/17). Die
wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei dem Schiffsfonds Weser Kapital MS Monia
sind nicht neu. Allerdings deutete noch Ende vergangenen Jahres vieles darauf
hin, dass das Fondsschiff verkauft werden soll. Doch dazu ist es nicht
gekommen. Stattdessen wurde Insolvenz beantragt. Wahrscheinlich hätte auch der
Verkauf des Containerschiffs MS Monia Verluste für die Anleger gebracht. Nach
der Insolvenz müssen sie nun aber mit Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer
Einlage rechnen. Allerdings können die Anleger auch prüfen lassen, ob sie Ansprüche
auf Schadensersatz geltend machen können. Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer,
München: Weser Kapital, ehemals Navalis Invest, legte den Schiffsfonds
MS Monia im August 2008 auf. In diesem Jahr brach auch die globale Wirtschafts-
und Finanzkrise aus, die tiefe Spuren in der Handelsschifffahrt hinterließ.
Boomte das Geschäft in den Jahren zuvor noch, ging nun die Nachfrage zurück und
die erforderlichen Charterraten konnten von vielen Schiffsfonds nicht mehr
erreicht werden. In der Folge blieben die Ausschüttungen an die Anleger aus und
viele Schiffsfonds mussten Insolvenz anmelden. Das zeigt,
dass Schiffsfonds keine sicheren Geldanlagen sind und für den Aufbau einer
Altersvorsorge aufgrund ihres spekulativen Charakters in der Regel ungeeignet
sind. In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds
allerdings vielfach als sichere Kapitalanlage dargestellt. Im Zuge einer
ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger aber auch umfassend über die
bestehenden Risiken wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und
insbesondere auch über die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt werden
müssen. Wurden diese Aufklärungspflichten verletzt, können Ansprüche auf
Schadensersatz geltend gemacht werden. |
Widerrufsjoker sticht bei fehlender Angabe zur Kreditlaufzeit
Posted on April 5, 2017 at 4:58 AM |
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Der Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen sticht noch
immer. Denn Banken und Sparkassen haben auch nach dem 10. Juni 2010 noch
fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das führt dazu, dass in diesen
Fällen die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf immer
noch möglich ist. Am 21. Juni 2016 endete bekanntlich das sog. „ewige
Widerrufsrecht“ bei Immobiliendarlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen
wurden. Nicht betroffen von dieser Frist sind jüngere Immobilienfinanzierungen,
die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. Auch bei diesen Verträgen gilt,
dass sie widerrufen werden können, wenn sie fehlerhafte Belehrungen enthalten.
Der Fehler steckt dabei zumeist im Detail oder genauer gesagt in den
Pflichtangaben, die die Banken machen müssen. Zu diesen Pflichtangaben bei
Immobiliendarlehen gehört u.a. die Angabe der Kreditlaufzeit. Doch genau diese
Angabe fehlt bei einigen Immobilienkrediten. So hat beispielsweise die ING-Diba
bei Darlehensverträgen aus den Jahren 2010 bis 2014 keine Angaben zur Laufzeit
des Kredits gemacht. Auch wenn sich die Laufzeit noch ändern kann, ist diese
Angabe zwingend. Ein Fehler, der nicht nur der ING-Diba, sondern auch anderen
Kreditinstituten unterlaufen ist und der den Widerrufsjoker ins Spiel bringt. Denn die Pflichtangaben sind mit dem Beginn der
Widerrufsfrist verknüpft. Werden die Pflichtangaben nicht korrekt aufgeführt
wurde dementsprechend die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt. Rechtliche
Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Durch ihre
fehlerhaften Belehrungen haben Banken und Sparkassen selbst dafür gesorgt, dass
der Widerruf von Immobiliendarlehen immer noch möglich ist. Zu den häufigen
Fehlern gehört die fehlende Angabe zur Kreditlaufzeit. Vielen Sparkassen ist
darüber hinaus ein weiterer gewichtiger Fehler unterlaufen. Sie haben die
Nennung der Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe im Klammerzusatz aufgeführt, die
Aufsichtsbehörde dann aber nicht genannt. Auch in diesen Fällen wurde die
Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Widerrufsjoker kann gezogen werden. Grundsätzlich kann sich der Widerruf auch bei jüngeren
Immobiliendarlehen immer noch lohnen, da die Zinsen in den vergangenen Jahren
weiter gefallen sind. Wer von den niedrigen Zinsen profitieren möchte, kann
seinen Kreditvertrag überprüfen lassen um auszuloten, ob ein Widerruf möglich
und erfolgversprechend ist. |
VW-Abgasskandal: Musterkläger bestimmt – VW-Aktionäre können sich Musterverfahren anschließen
Posted on March 28, 2017 at 7:03 AM |
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Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den Musterkläger im
Musterverfahren gegen die Volkswagen AG am 8. März 2017 bestimmt. Damit ist auch
der Startschuss für VW-Aktionäre gefallen, sich noch zum Musterverfahren
anzumelden. Die Anmeldung zum Musterverfahren muss innerhalb des nächsten
sechs Monate bis zum 8. September erfolgen. Das Gesetz sieht vor, dass die
Anmeldung zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden muss. Durch die
Anmeldung zum Musterverfahren erreichen die geschädigten VW-Aktionäre, die
bisher aufgrund der Kursverluste nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals noch
nicht gegen VW geklagt haben, dass ihre Ansprüche nicht verjähren ohne selbst
ins Kostenrisiko gehen zu müssen oder selbst Klage einzureichen. Aus 1470 Anlegerklagen hat das OLG Braunschweig mit der Deka
Investment GmbH einen institutionellen Anleger als Musterkläger ausgewählt. Die
übrigen Klagen sind damit ausgesetzt und die Kläger sind Beigeladene des
Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Nach
Angaben des OLG Braunschweig beläuft sich die geltend gemachte Schadenssumme
der 1470 Anlegerklagen auf ca. 1,9 Milliarden Euro. Zudem sind beim Landgericht
Braunschweig noch weitere Klagen anhängig, sodass die Schadensersatzforderungen
insgesamt etwa 8,8 Milliarden Euro betragen. Rechtliche
Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: VW-Aktionäre haben nach dem
Bekanntwerden der Abgasmanipulationen bei weltweit rund 11 Millionen
Dieselfahrzeugen aus dem Hause VW einen erheblichen Kursdifferenzschaden
erlitten. Bis heute hat sich die VW-Aktie noch nicht von dem Kursrutsch erholt.
Aktionäre, die sich bislang noch nicht zu einer Klage entschlossen haben, um
ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen, haben durch die Anmeldung zum
Musterverfahren eine kostengünstige und risikolose Möglichkeit, ihre Ansprüche
zu wahren und vor der Verjährung zu schützen. Im Musterverfahren wird geklärt werden, ob die Volkswagen AG
gegen ihre Informationspflichten verstoßen und die Abgasmanipulationen zu spät
bekannt gemacht hat. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen
Insiderinformationen, die den Kurs einer Aktie maßgeblich beeinflussen können,
unverzüglich im Wege einer sog. Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Hat VW
gegen diese Pflicht verstoßen, hat sich der Autobauer damit gegenüber seinen
Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht. Diese Frage wird das OLG Braunschweig mit bindender Wirkung für
alle ausgesetzten Anlegerklagen beantworten. Sollte die Entscheidung so
ausfallen, dass die Aktionäre einen Schadensersatzanspruch haben, können die
diejenigen, die sich zum Musterverfahren angemeldet haben, entscheiden, ob sie
ihre Ansprüche geltend machen wollen. |
René Lezard Anleihe: Erneute Hiobsbotschaft für die Anleger
Posted on March 28, 2017 at 7:02 AM |
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Die Anleger der angeschlagenen René Lezard Mode GmbH haben sich
bislang sehr entgegenkommend gezeigt. Gebracht hat es offenbar nichts. Das
Unternehmen teilte am 7. März mit, dass unverzüglich Insolvenzantrag gestellt
und Eigenverwaltung beantragt werde. Im Schutzschirmverfahren solle dann der
eingeschlagene Sanierungskurs fortgeführt werden. Grund für den Insolvenzantrag ist nach Unternehmensangaben, dass
ein Investor, mit dem man sich schon in fortgeschrittenen Verhandlungen befunden
habe, abgesprungen sei. Die René Lezard Mode GmbH plant nun, den Sanierungskurs
fortzuführen. Für die Anleger der rund 15 Millionen Euro schweren Anleihe (ISIN
DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQRE) bedeutet dies wohl, dass sie sich weiterhin auf
Verluste einstellen müssen. Bisher wurde den Anlegern schon einiges abverlangt.
So haben sie sich bereit erklärt, die ursprünglich im November 2016 fällig
gewordenen Zinsen bis zum 31. Mai 2017 zu stunden und bis dahin auch auf ihre
Sonderkündigungsrechte zu verzichten. Darüber hinaus sollten sie massiven
Änderungen bei den Anleihebedingungen zustimmen. Nach dem Insolvenzantrag haben
sich die Aussichten auf Zinszahlungen oder die Rückzahlung der Anleihe weiter
verschlechtert. Es ist davon auszugehen, dass den Anlegern im Sanierungsprozess
weiterhin Zugeständnisse abgerungen werden sollen. Rechtliche
Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Spätestens seit dem
Insolvenzantrag sollten bei den Anlegern die Alarmglocken schrillen. Auch wenn
die René Lezard Mode GmbH im Schutzschirmverfahren die Sanierung vorantreiben
möchte, ist keineswegs gesagt, dass dies auch gelingt. Zu den Hintergründen,
warum der Investor abgesprungen ist, macht das Unternehmen keine Angaben. Ein
gutes Zeichen ist es aber sicherlich nicht. Es besteht nach wie vor die
Möglichkeit, dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Dann
könnten die Anleger zwar ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden,
müssten voraussichtlich aber auch mit hohen Verlusten rechnen. Die Anleger
kämen vom Regen in die Traufe. Um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren,
können aber auch rechtliche Schritte geprüft werden. So ist es möglich, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht
werden können. Diese können z.B. entstanden sein, wenn die Anlageberater bzw.
Vermittler die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken
aufgeklärt haben. |
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